Dienstauftrag
Bedarfs- und qualitätsorientierte sowie evaluierte Auswahl und Heranbildung von zukünftigem Fachpersonal des Bereichs der Gesundheitsberufe nach den jeweils aktuellen berufsgesetzlichen Bestimmungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Dienstauftrages durch den Rechtsträger.
Zielsetzung
Den legistischen und fachspezifischen sowie demografischen und ökonomischen Vorgaben ist Rechnung zu tragen.
Motivierte Lernende erwerben und festigen Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den Bereichen der spezifischen Fachkompetenzen, getragen von einer grundsätzlich verlangten und geförderten altruistischen Sozialkompetenz. Erkenntnisse der evidenzbasierten medizinischen sowie pflegerischen Wissenschaften sind laufend umzusetzen.
Die AbsolventInnen sind als hoch qualifizierte und fachkompetente MitarbeiterInnen und somit wertvolle personelle Säulen des Gesundheitswesens in Vorarlberg tätig.
Leitstrategien
Als Haupterfolgsfaktoren bewähren sich die aufwändige Auswahl der Lernenden, die sorgfältige Akquirierung von motivierten hausinternen und externen Lehrenden sowie die ständige Weiterentwicklung der notwendigen Infrastruktur.
Als schuldidaktischer Rahmen dient v.a. das Konzept des Blended Learning mit einem ergebnis- und handlungsorientierten Schwerpunkt. Im Rahmen ihrer umfangreichen und diversifizierten Praktika werden die Lernenden seitens der Ausbildungsstätte pädagogisch begleitet. An einer gedeihlichen Organisationsentwicklung in Kooperation mit den praktischen Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen wird ständig gewirkt.
Vision
Die rasanten gesellschaftlichen Entwicklungen fordern von der Bildungsstätte eine ergebnisorientierte, organisatorische und personelle Funktionsfähigkeit – trotz vielfältiger Ambiguitäten und Ambidextrien.
Der Campus für Gesundheitsberufe am akademischen Lehrkrankenhaus Feldkirch ist der größte Anbieter von Ausbildungszweigen im Gesundheitsbereich des Bundeslandes Vorarlberg. Die Vorarlberger Bevölkerung kann sich darauf verlassen, dass fach- und sozialkompetente Menschen diese Ausbildungsstätte mit gesetzlich normierten Berufsberechtigungen verlassen und beruflich sowie privat als AnwenderInnen und MultiplikatorInnen in unserer Gesellschaft wirksam sind.
(Stand 2015)